Gleichstellung von Frau und Mann

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So steht es in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Eine tatsächliche Gleichberechtigung ist jedoch noch nicht erreicht. Der Staat hat deshalb Bedingungen zu schaffen, die geeignet sind, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft herbeizuführen.








