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Gleichstellungspolitik im Freistaat Sachsen

Gleichstellung bedeutet die chancengleiche Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen Ebenen gesellschaftlichen Lebens. Gleichberechtigung heißt aber auch Anerkennung von Verschiedenheit. Deshalb sollen die Lebensbedingungen von Frauen nicht einfach an die traditionell von Männern gelebten Biografien angeglichen werden, sondern ein gleichberechtigtes Verhältnis beider Geschlechter entwickelt werden.

Durch Gleichstellungspolitik werden einschränkende Rollenbilder bei Frauen und Männern hinterfragt und gesellschaftliche Ungleichheiten für Frauen und Männer abgebaut. Schwerpunkte sind insbesondere:

  • Verbesserung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt (staatlicher Bereich und private Wirtschaft),
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft,
  • Geschlechtersensible Berufsorientierung und Ausbildungsförderung,
  • Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

Das Referat 45 »Familie und Gesellschaft, Gleichstellung von Frau und Mann«

Für die Bearbeitung des Themas »Gleichstellung von Frau und Mann« ist im Freistaat Sachsen das Referat 45 »Familie und Gesellschaft, Gleichstellung von Frau und Mann« im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zuständig. Es übernimmt eine koordinierende und kontrollierende Funktion.

Die Eingliederung in das Fachministerium ermöglicht Synergieeffekte: So kann das Referat 45 an den Leistungen der Querschnittsreferate und Fachabteilungen partizipieren und sich verstärkt auf die gleichstellungspolitischen Kernaufgaben konzentrieren. Dies sind:

  • die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben,
  • die Frauenförderung im öffentlichen Dienst,
  • kontinuierliche Zusammenarbeit mit den gleichstellungspolitischen Verbänden und Vereinen,
  • die Unterstützung von Frauen im ländlichen Raum,
  • die Beförderung der Gleichstellungspolitik auf Ebene der Landkreise und Kommunen,
  • gleichstellungsrelevante Fragen der gesundheitlichen Versorgung und der Gesundheitsförderung, der Schul- und Hochschulbildung und der sozialen Sicherung,
  • Hilfe und Prävention bei geschlechtsbezogener Gewalt, insbesondere gegen Frauen und Mädchen.

Gleichstellungspolitik als ressortübergreifende Aufgabe

Ungeachtet der Eingliederung des Referates in das Sozial- und Verbraucherschutzministerium handelt es sich bei der Gleichstellungspolitik um eine ressortübergreifende Aufgabe, für die jedes Ressort in seinem Bereich verantwortlich ist. Der jeweilige Staatsminister beziehungsweise die Staatsministerin entscheiden eigenverantwortlich darüber, wie Gleichberechtigung und Chancengleichheit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im jeweiligen Geschäftsbereich umgesetzt und unterstützt werden. Von diesem Grundgedanken geleitet, werden zahlreiche gleichstellungsrelevante Programme, Maßnahmen, Richtlinien und Projekte in den Fachministerien verankert beziehungsweise durchgeführt.

Gleichstellung - ein Umdenkprozess

Nicht vernachlässigt werden darf, dass bei allen Anstrengungen für eine tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein Umdenkungsprozess von Frauen und Männern notwendig ist. Gesetzliche Vorgaben, Förderprojekte oder Öffentlichkeitsarbeit können diesen Prozess begleiten und befördern, für die Thematik sensibilisieren, Raum für Diskussionen schaffen, nicht aber erzwingen. Tatsächliche Gleichberechtigung beginnt im privaten Bereich.

Gleichwohl zeigt sich, dass in dem Bestreben, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu fördern, nicht nachgelassen werden darf. Es gilt, die begonnenen Maßnahmen fortzusetzen, ständig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und, wo immer notwendig, neue zu aktivieren.

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Gleichstellungspolitik im Freistaat Sachsen, Bildmotiv in Aquarell gemalt: Frau und Mann laufen vor Zuschauern mit Stelzen über eine Bühne

© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz