Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Aktuelles
13.06.2013 - Düsseldorfer Erklärung verabschiedet! - Die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder fordern Kurswechsel in der Behindertenpolitik
Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung von Bund und Ländern haben sich bei ihrem Treffen einstimmig für neue Wege in der Behindertenpolitik ausgesprochen. Im Zentrum soll die Teilhabe der Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben stehen. In ihrer Düsseldorfer Erklärung fordern sie unter anderem ein Teilhabegeld und die Abkehr von der Einkommens- und Vermögensanrechnung.
08.04.2013 - Offene Tagung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise und Kreisfreien Städte in Sachsen (LAG-B)

Unter Leitung des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat die LAG-B am 8. April 2013 im Dresdner Haus an der Kreuzkirche eine Offene Tagung zum Thema »Koalitionsvertrag in Sachsen – Zielstellungen und Erreichtes im Hinblick auf die Situation von Menschen mit Behinderungen« durchgeführt. Vertreter der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Ministerien für Soziales und Verbraucherschutz, des Innern, für Kultus sowie Arbeit, Wirtschaft und Verkehr beteiligten sich mit Beiträgen zur entsprechenden Umsetzung des Koalitionsvertrages in der Zuständigkeit ihrer Häuser und standen den cica vierzig anwesenden Behindertenbeauftragten, Vertretern von Behindertenbeiräten und Verbänden sowie Gästen Rede und Antwort.
Die Beiträge der Referenten finden Sie hier:
14.02.2013 - MDR baut barrierefreie Angebote aus
Im Gegenzug zur Einführung eines ermäßigten Rundfunkbeitrages für bisher gebührenbefreite Menschen mit Behinderungen erweitert der Mitteldeutsche Rundfunk stufenweise seine barrierefreien Angebote.
19.12.2012 (SMK) - Expertengremium übergibt Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen
Das vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus einberufene Expertengremium Inklusion hat heute seine Empfehlungen an Kultusministerin Brunhild Kurth übergeben. »Es waren spannende und arbeitsintensive Monate, seitdem das Expertengremium im August 2011 seine Arbeit aufgenommen hat. Ich freue mich, dass ich nunmehr die Empfehlungen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen im schulischen Bereich übergeben kann«, so Staatsminister a. D., Dr. Hans Geisler, der die Leitung des Expertengremiums übernommen hatte.
13.12.2012 - Weiterer Schritt zu mehr Barrierefreiheit
In Baugenehmigungsverfahren in Sachsen muss ab 1. Februar 2013 mit der Baubeschreibung zum Bauantrag auch eine Positionierung zum barrierefreien Bauen erfolgen. Entsprechendes sieht eine Bekanntmachung des Innenministeriums im Sächsischen Amtsblatt vom 6. Dezember 2012 vor.
04.10.2012 - Behindertenbeauftragter enttäuscht über Entwurf eines Sächsischen Vergabegesetzes
Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, zeigt sich vom Inhalt des am 28. September 2012 von den Regierungsfraktionen CDU und FDP in den Sächsischen Landtag eingebrachten Gesetzentwurfs eines Sächsischen Vergabegesetzes enttäuscht. Insbesondere der Verzicht auf Regelungen, bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand auch soziale Kriterien in die Entscheidung einzubeziehen, stößt auf seine Kritik.
25.08.2012 - Zahl der schwerbehinderten Menschen in Sachsen steigt auf 355.925
Nach der jüngsten Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes betrug die Zahl der Menschen im Freistaat Sachsen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis zum 31. Dezember 2011 355.925. Das sind 8,6 % der Bevölkerung und reichlich 30.000 mehr als noch zwei Jahre zuvor. Spitzenreiter bei den Zuwächsen sind die Städte Dresden und Leipzig mit einer Steigerung von jeweils 4.000, gefolgt vom Landkreis Bautzen mit 3.000 sowie dem Landkreis Görlitz und dem Erzgebirgskreis mit jeweils 2.500.
24.05.2012 - Initiative Inklusion und Sächsisches Arbeitsmarktprogramm: ergänzende Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen
Unternehmerinnen und Unternehmer übernehmen täglich Verantwortung für ihre Firma, für ihre Beschäftigten und damit auch für die Gesellschaft. Ein Problem, das sich für Unternehmen schon heute oft stellt, ist der sich künftig noch verstärkende Fachkräftemangel. Fast 9.000 Menschen mit Behinderungen, die eine abgeschlossene Ausbildung haben, darunter 600 mit einem akademischen Abschluss, suchen in Sachsen eine Beschäftigung. Sie werden bei der Suche nach Fachkräften jedoch oft übersehen, obwohl sie in verschiedensten Bereichen in Unternehmen einsetzbar sind. Oft resultieren aus den Behinderungen keine wesentlichen Einschränkungen für den Arbeitsplatz und nicht jede Behinderung ist den behinderten Menschen anzusehen.
15.05.2012 - Neuer Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat ab 1. Januar 2013
Der bisher postkartengroße Schwerbehindertenausweis kann ab 1. Januar 2013 als Plastikkarte im Bankkartenformat ausgestellt werden. Einer entsprechenden Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat der Bundesrat am 11. Mai 2012 zugestimmt. Der genaue Zeitpunkt der Umstellung obliegt den einzelnen Bundesländern. Spätestens ab 1. Januar 2015 wird der Ausweis dann nur noch in diesem Format ausgegeben. Ein Umstellungstermin in Sachsen ist noch nicht bekannt. Eine generelle Umtauschaktion für im Umlauf befindliche Ausweise ist nicht vorgesehen, sie behalten ihre Gültigkeit.
30.03.2012 - Behindertenbeauftragter enttäuscht über Landesentwicklungsplan
Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, äußerte sich enttäuscht über den jüngst zur Anhörung freigegebenen Entwurf des Landesentwicklungsplans: »Ein Plan, der für die weitere Entwicklung des Freistaates Sachsen als Lebens- und Wirtschaftsraum stehen soll, der aber in seinem Leitbild sowie seinen Zielen und Grundsätzen keinen Bezug zur UN-Behindertenrechtskonvention und zur Barrierefreiheit herstellt, genügt nicht den Anforderungen unserer Tage.«
01.02.2012 - Landkarte der inklusiven Beispiele
Seit gut einem Jahr ist die »Landkarte der inklusiven Beispiele« der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen im Internet freigeschaltet. Die Landkarte zeigt mit bisher 123 Beispielen guter Praxis, wie etwa in Kindertagesstätten, Schulen, Unternehmen, Sportvereinen und Kommunen Inklusion gelebt wird. Der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe hat auf einer Inklusionstour bereits die auf der Landkarte veröffentlichten Beispiele in Schleswig-Holstein und Niedersachsen besucht, am 15. Februar wird Hessen folgen.
23.01.2012 - Einsperren von Menschen mit Behinderungen kein übliches Prozedere in Behindertenheimen
Die Berichterstattung der »Freien Presse« aus Mitte Dezember 2011 zu Prozessen gegen ehemalige Mitarbeiter des Hauses »Silberbogen« in Johanngeorgenstadt hat nach Auffassung von Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, in der Öffentlichkeit den Eindruck vermittelt, dass das Wegsperren von Menschen mit Behinderungen gegen deren Willen in Einrichtungen der Behindertenhilfe geübte Routine sei.
05.02.2010 - Ministerpräsident Stanislaw Tillich beruft Stephan Pöhler erneut zum Behindertenbeauftragten
In einer Feierstunde hat Ministerpräsident Stanislaw Tillich am 05.02.2010 Stephan Pöhler erneut zum Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen berufen. Damit vertritt Pöhler auch in der laufenden Legislaturperiode die Interessen der behinderten Menschen in Sachsen. Im Beisein von Verbandsvertretern der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und der kommunalen Behindertenbeauftragten lobte der Ministerpräsident die bisherige Arbeit und das Engagement des 58-Jährigen. Sozialministerin Christine Clauß gratulierte Stephan Pöhler ebenfalls herzlich zur erneuten Berufung.
Stephan Pöhler selbst sagte, er wolle in seiner zweiten Amtszeit dafür kämpfen, das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. Er begreift seine Aufgabe vor allem auch als Aufklärungsaufgabe. Den Unterschied zwischen Integration und Inklusion, zwischen behindertengerecht und barrierefrei ist in vielen Teilen der Bevölkerung so auch in Wirtschaft und Politik noch nicht vollständig angekommen. Außerdem steht seine zweite Amtszeit unter dem Stern der Umsetzung der UN-Konventionen für die Rechte behinderter Menschen. Die gilt es, gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung in deren Sinne umzusetzen.
Mit dem Inkrafttreten des »Gesetzes zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Integrationsgesetzes - SächsIntegrG) vom 28.05.2004« wurde im Freistaat Sachsen das Amt eines »Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen« geschaffen. Grundlage für das Handeln des Beauftragten ist der § 10 des Gesetzes zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Integrationsgesetz - SächsIntegrG).
Die Aufgaben des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Der Beauftragte der sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird vom Sächsischen Ministerpräsidenten für jeweils eine Legislaturperiode berufen (§ 10 Abs. 1 SächsIntegrG).
- Der Beauftragte führt sein öffentliches Amt als Ehrenamt (§ 10 Abs. 5 SächsIntegrG). Seine Aufgabe ist es, die Interessen der Menschen mit Behinderungen politisch geltend zu machen. Dabei hatte er die besonderen Belange von Frauen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen (§ 10 Abs. 2 SächsIntegrG).
- Der Beauftragte ist in der Führung seines Amtes unabhängig (§ 10 Abs. 1 SächsIntegrG). Die Staatsregierung kann seine Tätigkeit deshalb nicht durch Verwaltungsvorschrift regeln. Andererseits hat der Beauftragte keinerlei exekutive Kompetenzen.
- Der Beauftragte hat gegenüber der Staatsregierung als Ganzes, das heißt Kabinett, Ministerien und Staatskanzlei, einen Beratungsauftrag (§ 10 Abs. 3 Satz 1 SächsIntegrG). Diese betrifft alle die Belange von Menschen mit Behinderungen berührenden Angelegenheiten. Allerdings beschränkt sich der Beratungsauftrag zugleich auf den Bereich der Politik für Menschen mit Behinderungen. Sein bevorzugter Ansprechpartner ist das Sozial- und Verbraucherschutzministerium (§ 10 Abs. 3 Zi 1 SächsIntegrG).
- Infolge seiner ausdrücklich festgelegten Unabhängigkeit ist die Art und Weise, in der er seine Beratungstätigkeit gestaltet, allein ihm überlassen. Andererseits ist die Staatsregierung verpflichtet, dem Beauftragten in seiner Tätigkeit jede mögliche Hilfe angedeihen zu lassen (§ 10 Abs. 4 SächsIntegrG).
- Weiterhin ist er berechtigt, Anregungen, die von einzelnen Personen oder Verbänden an ihn herangetragen werden, an die Staatsregierung als Ganzes weiter zu reichen, womit ihm tatsächlich ein Initiativrecht zukommt. Natürlich können auch die Gremien der Staatsregierung mit Anregungen an den Beauftragten herantreten oder solche an ihn weiterleiten (§ 10 Abs. 3 Zi 2 SächsIntegrG).
- Alle öffentlichen Stellen im Bereich des Landes sind gehalten, den Beauftragten bei der Erfüllung seiner gesetzlich ihm zugeordneten Aufgaben zu unterstützen, etwa durch Erteilung von Auskünften oder Gewährung eines Akteneinsichtrechts. Selbstverständlich ist der Beauftragte dabei an die Vorschriften des Datenschutzes gebunden (§ 10 Abs. 4 SächsIntegrG).
- Das Gesetz sieht keine Pflicht zur Berichterstattung vor. Diese obliegt ausdrücklich der sächsischen Staatsregierung. Allerdings ist der Beauftragte berechtigt, Informationen über seine Tätigkeit zu verbreiten. Infolge seiner Unabhängigkeit ist er auch bei der Wahl der hier für genutzten Mittel frei (§ 13 Abs. 5 SächsIntegrG).
- Da der Beauftragte sein Amt in Form eines Ehrenamtes führt, ist die Sächsische Staatsregierung verpflichtet, dem Beauftragten die erforderlichen Ressourcen für eine angemessene Erledigung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählt insbesondere die Einrichtung einer Geschäftsstelle, die den oben genannten Kriterien genügt (§ 10 Abs. 5 SächsIntegrG).


