Gleichstellungsbeirat
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat am 1. Juni 2011 einen Gleichstellungsbeirat ins Leben gerufen.
Ziele und Aufgaben des Gleichstellungsbeirates
Der Gleichstellungsbeirat ist ein beratendes, fachlich ausgerichtetes, überparteiliches Gremium. Ziel seiner Arbeit ist es, zur Verwirklichung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit nach Artikel 8 der Sächsischen Verfassung sowie zur Verbesserung der Situation von Frauen wie Männern in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen. Er soll die Zusammenarbeit der im Freistaat Sachsen tätigen Akteure im Bereich Gleichstellung fördern.
So sollen neue Ansätze für eine moderne Gleichstellungspolitik diskutiert und gefunden werden. Der Gleichstellungsbeirat wird sich deshalb mit aktuellen Themen wie auch mit mittel- und längerfristigen Perspektiven und Vorhaben der Gleichstellungspolitik im Freistaat Sachsen befassen.
Den Vorsitz führt Sachsens Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Christine Clauß.
Die Geschäftsstelle des Gleichstellungsbeirates wird durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz geführt und ist dem Referat 45 »Familie und Gesellschaft, Gleichstellung von Frau und Mann« angegliedert. Anfragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle.
Abschlussbericht: »Die Zukunft der Beschäftigung - Qualifizierung im Lebensverlauf«
Eine aus Mitgliedern des Gleichstellungsbeirates gebildete Arbeitsgruppe hat sich 2011 mit dem Thema »Lebenslanges Lernen« beschäftigt. Im vorliegenden Abschlussbericht »Die Zukunft der Beschäftigung - Qualifizierung im Lebensverlauf« werden ausgehend von der aktuellen Faktenlage und deren Bewertung praxisorientierte Themenfelder aufgegriffen, Handlungsfelder herausgearbeitet und daraus konkrete Maßnahmen abgeleitet.
