Handlungsfelder
Die Allianzpartner werden gemeinsam unter Berücksichtigung von insgesamt geringer werdenden finanziellen Ressourcen alle Möglichkeiten prüfen, wie die Chancen zur Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden können. Die Effizienz und Nachhaltigkeit der Nutzung der Mittel der Ausgleichsabgabe sowie der Förderungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und XII sind zu gewährleisten.
Die Potentiale von Menschen mit Behinderungen vermitteln
Grundlegend für eine offene, tolerante und demokratische Gesellschaft ist die Anerkennung der Verschiedenheit der Menschen. Wie wir alle verfügen auch Menschen mit Behinderungen über spezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der Öffentlichkeit und den Arbeitgebern die Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt zu vermitteln, ist Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.
In der Öffentlichkeit herrscht vielfach ein defizitorientiertes Bild von Menschen mit Behinderungen. Einschränkungen für Menschen mit Behinderungen resultieren dabei vielfach aus einer nicht behinderungsgerechten Umwelt. Diese Barrieren abzubauen und ein positives Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit schärfen, ist eine zentrale Aufgabe der Allianz Arbeit + Behinderung.
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Mögliche Maßnahmen um dieses Ziel zu erreichen, könnten sein:
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in der Breite etablieren, Projekte zur betrieblichen Prävention für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) installieren und absichern
- Information über unterstützende Leistungen für Beschäftigte und Arbeitgeber verbessern, die Schulungs- und Aufklärungsarbeit des Integrationsamtes anpassen
- Erprobung vereinfachter Kooperationsstrukturen und Abbau von Bürokratie durch Modellprojekt zur Zentralisierung des Beratungs- und Unterstützungsangebotes für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (zum Beispiel Projekt »SUPPORT«)
- Offensive Öffentlichkeitsarbeit und Medienbeteiligung organisieren
- Beschäftigung in Integrationsprojekten fördern
Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf allgemeinen Arbeitsmarkt fördern
Mögliche Maßnahmen um dieses Ziel zu erreichen, könnten sein:- Modellprojekte zum Übergang aus WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt entwickeln und realisieren (zum Beispiel Projekt »Entwicklung und Erprobung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten für Besucher von WfbM«)
- Betrieblich orientierte Praktika und Probebeschäftigung sowie Außenarbeitsplätze ausbauen und fördern
- Aktive Unterstützung der WfbM bei Übergängen durch entsprechende Fachberater
- Nutzung vorhandener Anreizsysteme (Integrationspreis des Kommunalen Sozialverband Sachsen)
- Unterstützte Beschäftigung auch als Übergangsunterstützung organisieren und anbieten
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, um Außenarbeitsplätze gezielt in betriebliche Arbeitsverhältnisse zu überführen
- Unterstützung bei der Neuschaffung von Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten
Übergang Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gestaltet sich der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt oft besonders schwierig. Dies gilt insbesondere auch für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die Werkstatt für behinderte Menschen ist nur ein Angebot zur Teilhabe am Arbeitsleben. Eine maßgeschneiderte Unterstützung kann dazu beitragen, eine passende Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Sozialplanung hat in Kooperation der Sächsischen Staatsministerien für Kultus sowie Soziales und Verbraucherschutz, mit der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit, dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag sowie dem Sächsischen Landkreistag, mit dem Kommunalen Sozialverband (KSV), mit der LIGA der freien Wohlfahrtspflege, der Landesarbeitsgemeinschaft Integrationsfachdienste und der Sächsischen Bildungsagentur eine Handlungsempfehlung zu diesem Thema verabschiedet. Demnach sollen die Schüler in den beiden letzten Schuljahren ergänzend zu den schulischen Angeboten durch Praktika und weitgefächerte Unterstützung zu einer optimierten Entscheidung bei der Berufswahl geführt werden. Diese Begleitung soll über die Schnittstelle der Schulentlassung hinweg auch noch im ersten Jahr im Ausbildungs- beziehungsweise im Arbeitsleben erfolgen.
Die ausführliche Handlungsempfehlung wird ergänzt durch eine Kurzfassung und einen Flyer in einfacher Sprache.
Die praktische Umsetzung der Handlungsempfehlungen erfolgt mit dem Projekt Initiative Inklusion - ergänzende Maßnahmen der Berufsorientierung für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler.

