Sächsischer Integrationspreis
Der Sächsische Integrationspreis 2011

In Sachsen engagieren sich viele Menschen gemeinsam für ein friedliches und konstruktives Miteinander – trotz oder gerade wegen aller Unterschiede in Kultur, Herkunft oder Religion. Die Projekte des vergangenen Jahres haben uns gezeigt: Unterschiede machen keinen Unterschied mehr, wenn man sich für ein gemeinsames Ziel engagiert! Dieses positive Bewusstsein von kultureller Vielfalt wollen wir im Interesse unserer gemeinsamen Zukunft weiter fördern. Deshalb vergeben wir zum zweiten Mal gemeinsam den Sächsischen Integrationspreis unter dem Motto »Gemeinsamkeit in Vielfalt«. Wir wollen wissen, wie es Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Sachsen gelingt, ein vielfältiges gemeinsames Leben zu gestalten – im Sport- oder Kulturverein, in der Eltern- und Bildungsarbeit, bei der Freiwilligen Feuerwehr, im Nachbarschaftsprojekt, im Unternehmen oder auch beim Feiern. Wie engagiert man sich in unserem Land für ein gutes Miteinander? Wie wird Neugier auf Vielfalt und der Respekt vor anderen gefördert? Zeigen Sie uns, wie Sie in Ihrem Alltag, in konkreten Projekten oder Initiativen Gemeinsamkeit in Vielfalt leben. Zeigen Sie uns, wie man aus Worten Taten macht, wie man Teilhabe ermöglicht und die interkulturelle Öffnung der Gesellschaft befördert. Unterstützen Sie uns mit Ihren Beispielen und bewerben Sie sich für den Sächsischen Integrationspreis 2011!
Wer kann teilnehmen?
Bewerben können sich Vereine, Verbände, Initiativen und Privatpersonen, die auf dem Feld der Integration tätig sind, mit aktuellen Projekten (2010/2011). Projekte können selbst eingereicht oder von anderen Personen oder Institutionen nominiert werden.
Was kann man gewinnen?
Für den Sächsischen Integrationspreis stehen insgesamt 6.000 Euro zur Verfügung. 4.500 Euro werden vom Sächsischen Ausländerbeauftragten und 1.500 Euro vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz eingebracht. Diese Summe wird auf mehrere Einzelpreise aufgeteilt. Auf den ersten Preis entfallen 2.500 Euro, auf den zweiten 1.500 Euro und auf den dritten Preis 500 Euro. Außerdem wird ein Sonderpreis über 1.500 Euro für Projekte vergeben, die sich speziell an Kinder und Jugendliche wenden oder von jungen Akteuren getragen werden.
Wer trifft die Entscheidung?
Die Projekte werden von einer Jury ausgewählt, deren Mitglieder in unterschiedlichsten Bereichen der Integration tätig sind und die verschiedene Perspektiven in die Beurteilung einbringen. Den Vorsitz führen die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsische Ausländerbeauftragte gemeinsam. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wann und wo ist die Preisverleihung?
Die prämierten Projekte werden am 25. November 2011, 17 Uhr im Sächsischen Landtag unter der Schirmherrschaft des Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler ausgezeichnet.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren?
Ihre Bewerbung enthält die geforderten, unterschriebenen Unterlagen, eine maximal dreiseitige Projektbeschreibung, sowie wenn vorhanden, Referenzen, Presseartikel oder ähnliches und geht per Post an die folgende Adresse:
Geschäftsstelle des Sächsischen Ausländerbeauftragten
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung unter
E-Mail: integrationspreis@slt.sachsen.de
Telefon (0351) 493 5171
Einsendeschluss ist der 9. September 2011 bei der Geschäftsstelle des Sächsischen Ausländerbeauftragten. Später eingehende oder unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
